Fotostudio & Werbeagentur Ehlers
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Umsatzsteuer-Ident-Nr.: DE281432989
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Quelle:
Disclaimer
von eRecht24, dem Portal zum Internetrecht von
Rechtsanwalt
Sören
Siebert.
Allgemeine
Geschaeftsbedingungen fuer Fotografen
I. Allgemeine Regelungen
1. Alle Angebote, Lieferungen
zur Ansicht erfolgen ausschliesslich freibleibend zu den nachstehenden
Geschaeftsbedingungen. Die Einraeumung von Nutzungsrechten erfolgt nicht
exklusiv.
2. Abweichende
Geschaeftsbedingungen des Vertragspartners gelten nur bei schriftlichen
Bestaetigung durch den Fotografen, Geschaeftsbedingungen des
Vertragspartners, auf die in Bestellformularen, Lieferbestaetigungen o.ae.
verwiesen wird, wird hiermit widersprochen.
3. "Bildmaterial" im Sinne der
AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher Form
oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen, Negative,
Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Bilder in digitaler
Form, Videos etc.
4. Fuer alle Bildlieferungen
werden Bearbeitungsgebuehren und Versandkosten berechnet, die sich aus Art
und Umfang des entstandenen Aufwandes ergeben. Mit der Bezahlung der
Bearbeitungsgebuehren und Versandkosten erwirbt der Vertragspartner weder
Nutzungs-, noch Eigentumsrechte. Dies gilt ebenfalls fuer die Leistung von
Schadenersatz und / oder die Zahlung von Vertragsstrafen nach diesem
Vertrage.
5. Die Versendung von
Bildmaterial erfolgt auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners. Das
Versandrisiko fuer die Ruecksendung sowie fuer die Haftung fuer
unsachgemaesse oder mangelhafte Verpackung. Der Vertragspartner ist bei
Verlust oder Beschaedigung ggf. zum Schadenersatz verpflichtet. UEberlaesst
der Fotograf dem Vertragspartner mehrere Lichtbilder zur Auswahl, hat dieser
die nicht ausgewaehlten Lichtbilder innerhalb einer Woche auf eigene Kosten
und Gefahr zuruecksenden. Fuer Verlust und Beschaedigung kann der Fotograf
Schadenersatz in Hoehe seines Honorars und der entstandenen Kosten
verlangen.
6. Liefertermine sind nur dann
verbindlich, wenn sie ausdruecklich und schriftlich vom Fotografen
bestaetigt worden sind.
II. Reklamationen
1. Reklamationen sind
spaetestens innerhalb von zwei Werktagen nach Zugang des Bildmaterials beim
Vertragspartner telefonisch und binnen weiterer drei Werktage in
schriftlicher Form mitzuteilen. Unterlaesst der Vertragspartner die Anzeige
oder teilt die Reklamation verspaetet mit, gilt das Bildmaterial als
genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der
Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich spaeter ein solcher Mangel, so
muss die Anzeige unverzueglich nach der Entdeckung gemacht werden;
andernfalls gilt das Bildmaterial auch in Ansehung des Mangels als
genehmigt. Eine Haftung fuer Schaeden des Vertragspartners ist im Falle
einer unterlassenen oder verspaetet zugegangenen Anzeige ausgeschlossen.
2. Hat der Vertragspartner dem
Fotografen keine ausdruecklichen schriftlichen Weisungen zur Gestaltung des
Bildmaterials gegeben, so sind Reklamationen hinsichtlich der Bildauffassung
sowie der kuenstlerischen-technischen Gestaltung ausgeschlossen.
3. Wuenscht der Vertragspartner
waehrend oder nach Abschluss der Aufnahmen gestalterische AEnderungen, so
hat er hierfuer die Nebenkosten zu tragen. Der Fotograf behaelt den
Verguetungsanspruch fuer bereits begonnene Arbeiten.
III. Eigentum
Geliefertes Bildmaterial
verbleibt bis zur vollstaendigen Bezahlung des Honorars, der Bearbeitungs-
und Versandkosten im alleinigen Eigentum des Fotografen. Alle
Zwischenprodukte, die zum Endergebnis hinfuehren, wie Filme, Kontakte,
Auswahlserien, digitale Daten usw. verbleiben auch nach Honorarzahlung /
Bezahlung im Eigentum des Fotografen.
IV. Urheberschutz- und
Nutzungsrechte
1. Das Bildmaterial des
Fotografen darf nur fuer die vereinbarte Nutzungsart und den vertraglich
vereinbarten Zweck sowie im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels
ausdruecklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom
Vertragspartner bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Das Recht
zur Nutzung des Bildmaterials erwirbt der Vertragspartner erst mit der
vollstaendigen Zahlung des vereinbarten Honorars.
2. Der Vertragspartner hat bei
der Bestellung Art, Umfang und Sprachraum der beabsichtigten Nutzung
anzugeben. Entsprechen die Angaben des Vertragspartners nicht der
beabsichtigten Nutzung oder stimmt die tatsaechliche Nutzung nicht mit den
Angaben des Vertragspartners ueberein, gilt das Nutzungseinverstaendnis als
nicht erteilt. Der Vertragspartner wird den Fotografen in diesem Fall von
allen etwaigen Anspruechen Dritter freihalten.
3. Alle Bildvorlagen sind wie
Originale zu behandeln. Das vom Fotografen hergestellte Bildmaterial ist,
soweit eine besondere Nutzungsrechtvereinbarung nicht besteht, nur fuer den
persoenlichen eigenen Gebrauch bestimmt. Der Vertragspartner hat kein Recht
das Bildmaterial ohne Zustimmung des Fotografen zu vervielfaeltigen oder zu
verbreiten. Wir verlangen unter Hinweis auf §13 UrhG ausdruecklich einen
Urhebervermerk, und zwar in einer Weise, dass kein Zweifel an der Zuordnung
zum jeweiligen Lichtbild bestehen kann z.B. im oder am Lichtbildwerk.
Sammelbildnachweise reichen nicht aus. Die Schriftgroesse der Urhebernennung
hat in ausreichender leserlicher Schriftgroesse zu erfolgen. § 60 des
Urheberrechtsgesetzes wird ausdruecklich abbedungen.
4. Der Fotograf kann bei der
Verwertung des Bildmaterials verlangen, als Urheber genannt zu werden. Eine
Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum
Schadenersatz. Ohne Nachweis eines hoeheren Schadens betraegt der
Schadenersatz 100 % des Honorars. Das Recht einen hoeheren
Schadenersatzanspruch bei Nachweis geltend zu machen oder eine
Vertragsstrafe zu vereinbaren, bleibt unberuehrt. Die Urhebernennung muss
lauten:
Foto © by: www.fotostudio-ehlers.de.
Belegexemplar: Unabhaengig von
der gemaess §25 des Verlagsgesetzes bestehenden Verpflichtung wird der
Vertragspartner dem Fotografen von jeder Druckveroeffentlichung oder
Veroeffentlichung mind. 4 Belegexemplare unaufgefordert und kostenlos
uebersenden.
5. Der Fotograf ist berechtigt,
das bei ihm bestellte Bildmaterial fuer die Eigenwerbung zu nutzen,
insbesondere in seinem Geschaeftslokal, in oeffentlichen Raeumlichkeiten und
auf seiner Website zu Werbezwecken auszustellen. Der Vertragspartner erteilt
hierzu schon jetzt seine Einwilligung gemaess § 22 des
Kunsturheberrechtsgesetzes.
6. Eine Entstellung des
urheberrechtlich geschuetzten Werkes durch Abzeichen, Nachfotografieren,
Fotocomposing oder Nutzung elektronischer Hilfsmittel, wie der Verwendung
von Scannern und Bildbearbeitungsprogrammen, ist nicht gestattet.
7. Es ist nicht gestattet den
Fotografen oder seine Gruppenaufbauten/Aufbauten mit zu fotografieren,
filmen oder Tonaufnahmen zu erstellen.
8. Die Weitergabe des
Bildmaterials sowie die Weitergabe von Nachdruckrechten an Dritte ist
ebenfalls nicht gestattet. Ebenso sind Dia-Duplizierungen und die Fertigung
von Internegativen, Reproduktionen und Vergroesserungen fuer Archivzwecke
des Vertragspartners sowie Weitergaben derselben durch Dritte nicht
gestattet. Der Vertragspartner verpflichtet sich unter Beifuegung von
Belegen darueber Auskunft zu erteilen und Rechnung zu legen, ob und in
welchem Umfang er Vervielfaeltigungen vorgenommen oder sonst Vorlagen fuer
Archivzwecke gefertigt hat. Der Fotograf hat einen Anspruch auf Herausgabe
der vertragswidrig gefertigten Vervielfaeltigungsstuecke.
V. Rechtegarantien
Der Vertragspartner versichert,
dass er an allen dem Fotografen ueberlassenen Vorlagen die erforderlichen
Rechte, insbesondere das Vervielfaeltigungs-, Verbreitungs- und
Bearbeitungsrecht sowie bei Bildnissen auch die Einwilligung der
abgebildeten Person zur Veroeffentlichung, Vervielfaeltigung, Verbreitung
eingeholt hat. Der Vertragspartner haftet fuer den Rechtebestand und haelt
den Fotografen von allen Anspruechen Dritter frei, die diese gegen ihn
aufgrund unvollstaendiger oder mangelhafter Rechterklaerung des
Vertragspartners erheben sollten.
VI. Honorarzahlung
1. Jede Nutzung des
Bildmaterials ist honorarpflichtig. Dies gilt auch bei Verwendung eines
Bildes als Vorlage fuer Zeichnungen, Karikaturen, nachgestellte Fotos, bei
Verwendung fuer Layoutzwecke und Kundenpraesentationen, sowie bei Verwendung
von Bilddetails, die mittels Montagen, Fotocomposing, elektronische
Bildtraegern oder aehnliche Techniken Bestandteil eines neuen Bildes werden.
2. Honorare sind vor Verwendung
zu vereinbaren. Sie richten sich nach Medium, Art und Umfang der Nutzung.
Soweit die Hoehe des Honorars nicht vertraglich festgelegt ist, gelten die
fuer Fotografenueblichen Honorartagessaetze des MFM.
Mittelstandsgesellschaft Foto-Marketing Nebenkosten, wie Reisekosten,
Modelhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten,
etc., werden ausschliesslich vom Vertragspartner uebernommen.
3. Alle Honorarangaben im
Vertrag, in Angeboten, Preislisten und sonstige Unterlagen verstehen sich
netto ohne Mehrwertsteuer und Kuenstlersozialversicherungsabgabe. Rechnungen
sind - wenn nicht ausdruecklich anders erwaehnt - zur sofortigen Zahlung
faellig. Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Fotograf berechtigt, vom
Vertragspartner eine Mahngebuehr in Hoehe von Euro 5,- pro Mahnschreiben zu
verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt hiervon
unberuehrt.
4. Die Honorare gelten nur fuer
die einmalige Nutzung zu den angegeben Zweck im vereinbarten Lizenzgebiet.
Jede weitere Nutzung ist erneut honorarpflichtig und Bedarf der vorherigen
schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
5. Fuer Fotomodell-, Luft-,
Unterwasser-, Expeditionsaufnahmen und sonstiges unter ungewoehnlichen
Umstaenden und Kosten herzustellendes Bildmaterial wird grundsaetzlich ein
Aufschlag zum Grundhonorar des jeweiligen Verwendungszwecks berechnet.
6. Wird eine abgebildete Person
oder ein bebildertes Objekt (wie z.B. ein Portrait, ein Buch, ein
Plattencover, ein Prospekt, etc.) in einem anderen Medium (z.B. in der
Ausgabe einer Zeitschrift) abgebildet, so ist fuer das darauf erkennbare
Fotomotiv erneut ein Honorar faellig, unabhaengig von den bereits
honorierten Nutzungsrechten fuer das gleiche Bild im urspruenglichen
Verwendungszusammenhang. Dies gilt insbesondere bei einer Verwendung des
Bildmaterials zu Werbezwecken.
7. Werden von den von uns
erstellten oder vom Auftraggeber angelieferten Dateien, Dias, Negativen oder
Bildvorlagen zum Vergroessern oder Bearbeiten in Auftrag gegeben, so muss
der Auftraggeber den gesamten Kaufpreis fuer diesen Vorgang im Voraus vor
der Erstellung / Bearbeitung entrichten. Wird eine Bezahlung des Kaufpreises
bei Auftragsvergabe verweigert oder hinausgezoegert, besteht fuer den
Auftragnehmer keine Verpflichtung den Auftrag auszufuehren.
VII. Haftung und Ausfallhonorar
1. Der Fotograf verpflichtet
sich, den Auftrag mit groesstmoeglicher Sorgfalt auszufuehren, insbesondere
ihm ueberlassene Aufnahmeobjekte, Vorlagen, Filme, Layouts sorgfaeltig zu
behandeln. Er haftet fuer entstandene Schaeden nur bei Vorsatz oder grober
Fahrlaessigkeit. Die Ersatzpflicht ist auf den Materialwert begrenzt. Ein
darueber hinausgehender Schadenersatzanspruch ist ausgeschlossen.
2. Der Fotograf verpflichtet
sich, Negative sorgfaeltig aufzubewahren. Er ist mangels anderweitiger
Vereinbarung berechtigt, diese nach 2 Jahren zu vernichten. Fuer
Beschaedigung und Vernichtung der Negative haftet er nur bei Vorsatz und
grober Fahrlaessigkeit bis zur Hoehe des Materialwerts.
3. Der Fotograf haftet fuer die
Lichtbestaendigkeit und Dauerhaftigkeit des Bildmaterials nur im Rahmen der
Garantieleistung des Herstellers des Fotomaterials. Er haftet nicht fuer
Schaeden, die durch unsachgemaesse Behandlung des Vertragspartners am
Bildmaterial entstehen.
4. Der Fotograf ist berechtigt,
zur Erfuellung des Vertrages Dritte einzuschalten. Ein ueber den
Materialwert hinausgehender Schadenersatzanspruch ist auch in diesem Falle
ausgeschlossen.
5. Retouschen,
Kaschierarbeiten, Ein-, Aus- und Umrahmungen erfolgen ausschliesslich auf
Kosten und Gefahr des Vertragspartners.
6. Der Vertragspartner
verpflichte sich, Aufnahmegegenstaende in ausreichendem Masse gegen
Beschaedigung, Verlust, Diebstahl etc. zu versichern.
VIII. Datenschutz
Personenbezogene Daten des
Auftraggebers duerfen zu geschaeftlichen Zwecken, insbesondere zur
Erfuellung dieser Vereinbarung, gespeichert, vervielfaeltigt und verarbeitet
werden. Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen des
Auftrags bekanntgewordene Informationen vertraulich zu behandeln.
IX. Schlussbestimmung
1. Erfuellungsort und
Gerichtsstand fuer saemtliche Streitigkeiten ist der Geschaeftssitz des
Fotografen.
2. Die Unwirksamkeit einer der
vorstehenden Bedingungen beruehrt die Geltung der uebrigen Bestimmungen
nicht.
Buchholz 01.01.2012
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Stefanie Ehlers |